Katholikenrat im Bistum Fulda
Altersarmut vermeiden – Altern in Würde!
Die Vollversammlung des Katholikenrates hat am vergangenen Samstag folgenden Text beschlossen:
Mit großer Sorge beobachtet der Katholikenrat im Bistum Fulda für einen immer größer werdenden Personenkreis eine verhängnisvolle Entwicklung hin zu einer unzureichenden Alterssicherung in Deutschland.
- Bereits heute erreicht ein Durchschnittsverdiener erst nach 27 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Rentenhöhe, die der Höhe der Grundsicherung entspricht.
- Dabei nimmt die Anzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse immer noch zu, ebenso die unterbrochenen und abgebrochenen Erwerbsbiografien, mit der Folge, dass vielen Menschen die eigene Möglichkeit, einen auskömmlichen Rentenanspruch zu erwerben, genommen wird. Auch die immer noch hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen führt zu einer Verschärfung der Altersarmut genau so, wie eine zunehmende Zahl jener Selbständiger, die nur ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielen und in keinem Altersvorsorgesystem ausreichend abgesichert sind.
- Mit einem mangelndem Alterseinkommen geht für viele Betroffene oft eine soziale Vereinsamung, eine nicht altersgerechte Wohnsituation, mangelnde Versorgung auf Grund von Altersbeschwerden und Krankheit, sowie das Gefühl der Machtlosigkeit einher, diese Situation aus eigener Kraft überwinden zu können.
- Altersarmut hat nicht nur für die direkt Betroffenen einschneidende Konsequenzen. Die jährlichen Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung haben sich in den vergangenen 8 Jahren auf 4 Milliarden Euro verdreifacht. Die Zahl der Empfänger hat weiter steigende Tendenz und die Grundsicherung könnte sich für die Träger zum finanziellen Sprengsatz entwickeln.
Das Rentenversicherungssystem hat seit 1957 mit dafür gesorgt, dass Menschen bisher ihren Lebensumständen im Alter relativ beruhigt entgegen sehen konnten. Durch die veränderte demografische Entwicklung in Deutschland ist dieses System jedoch an die Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen, nicht mehr zukunftsfähig und bedarf daher dringend einer grundlegenden Revision. Die bisher eingeleiteten politischen Maßnahmen sind aber entweder nicht Ziel führend oder teilweise für das Gesamtsystem nur kurzfristig wirksam.
Der Hinweis auf eine stärkere private Vorsorge für das Alter bleibt beim überwiegenden Teil der Bevölkerung mangels verfügbarer Nettoeinkommen ein folgenloser Appell.
Selbstbestimmung im Alter, Fürsorge und Pflege und die Anerkennung der Lebensleistung sind neben der materiellen Absicherung durch ein solidarisches Alterssicherungssystem der sichtbare Ausdruck von Menschenwürde. Altersarmut verstößt gegen das Gebot der Unantastbarkeit der Würde des Menschen in jeder Lebensphase und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, so wie der sozialen Gerechtigkeit in einer entwickelten Gesellschaft. Jeder Mensch hat auch im Alter ein grundlegendes Recht auf ein menschenwürdiges Leben und auf die materielle Sicherung seiner Existenz.
Der Katholikenrat im Bistum Fulda ruft daher die eingesetzte „Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen die Altersarmut“ dringend auf, alsbald tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Dabei sollte das „Drei Säulen-Modell“ der katholischen Sozialverbände als ein umsetzbares und finanzierbares Solidarmodell in die Beratungen einbezogen werden.
22. September 2011
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Katholikenrat im Bistum Fulda
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