Bischöfliches Offizialat
Kirchliche Trauung trotz Scheidung?
Der Grundsatz: Die Ehe ist unauflöslich
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Dessen ungeachtet wollen viele Geschiedene zu Lebzeiten des ersten Partners eine neue Ehe eingehen. Nicht selten wollen sie katholisch-kirchlich heiraten. Das ist nach katholischem Eheverständnis aber nur möglich,
- wenn die erste Ehe für nichtig erklärt worden ist
- oder wenn die erste Ehe aufgelöst wurde.



Bischöfliches Offizialat
Das Offizialat ist eine eigenständige bischöfliche Behörde. Es ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für Ehenichtigkeitsverfahren.
Kontakt und Beratung
Bischöfliches Offizialat Paulustor 536037 FuldaTel.: 0661/87-341Fax: 0661/87-362E-Mail: offizialat@bistum-fulda.dewww.offizialat.bistum-fulda.de



