Bischöfliches Kirchenmusikinstitut
Beihilfen
Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
Um den Chören und Instrumentalist/innen in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Diese Zuschüsse werden zusätzlich zu den in den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden enthaltenen Mitteln gewährt. Gefördert werden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen. Da sich diese Regelung in den vergangenen Jahren bewährt hat, gilt sie entsprechend auch für das Jahr 2010.
Antragsformulare für das Jahr 2010 können hier heruntergeladen werden oder angefordert werden im Sekretariat des Kirchenmusikinstituts, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661 87-268, kirchenmusik@bistum-fulda.de.
Die Antragsfrist für 2010 endet am 31. März 2010.
Antragsformulare für das Jahr 2010 können hier heruntergeladen werden oder angefordert werden im Sekretariat des Kirchenmusikinstituts, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661 87-268, kirchenmusik@bistum-fulda.de.
Die Antragsfrist für 2010 endet am 31. März 2010.
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