Aktuelles Bischofswort - zum Sonntag 20. November 2011
Notwendige Vergewisserung und Klärung
„Die Deutsche Bischofskonferenz lädt … für die kommenden vier Jahre zu einem Gesprächsprozess ein, der dem Glaubensweg unserer Kirche in Deutschland … theologisches Profil und kirchlichen Zusammenhalt verleihen soll. Wir müssen, um ein uns vertrautes Bild aufzugreifen, gemeinsam in ‚Exerzitien’ gehen, von den Bischöfen angefangen bis hin zu denen, die im Begriff sind, aus Ärger oder Enttäuschung der Kirche den Rücken zu kehren.“
Die deutschen Bischöfe werden sich also mit ihren Diözesen auf einen geistlichen Weg machen, wie in ihrem Wort an die Gemeinden „Im Heute glauben“ versprochen, der 2015 in die Feier des Konzilsjubiläums einmünden soll. Dieser Weg begann am 8. und 9. Juli d. J. in Mannheim, wo die Bischöfe mit 300 Frauen und Männern aus allen deutschen Diözesen unter der Frage „Wo stehen wir?“ eine Standortbestimmung versuchten. Aus Orden und geistlichen Gemeinschaften, Verbänden und der Caritas, dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und der akademischen Theologie war man zusammengekommen, um ernsthaft miteinander zu sprechen.
Als es gegen Ende dieser Veranstaltung, die in Gebet und Gottesdienst geistlich verankert war, darum ging, Zukunftsbilder von unserer Kirche zu entwerfen, hieß das Szenario: „Es ist 2015 – Das Jubiläumsjahr des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils: Was zeichnet die Kirche jetzt aus?“ Da lautete, ich erinnere mich genau, die Vision einer Gruppe: „Die Beschlüsse des Zweiten Vaticanums und der Würzburger Synode sind umgesetzt und werden gelebt.“ „Schön und gut“, fragte ich, „aber wie viele Priester und Gemeinden kennen diese Beschlüsse überhaupt noch?“ Ist es deshalb nicht notwendig, die entscheidenden Texte des Zweiten Vaticanums noch einmal oder erstmalig gründlich zu studieren, in theologischer Erwachsenenbildung sich neu zu vergegenwärtigen, auf dass wir verstehen, was Gottes Geist uns durch die Konzilsväter sagen wollte?
Diese Fragen sind angesichts eines besonderen Datums wichtig: Vor genau 47 Jahren, am 21. November 1964, wurde die wesentliche Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium (LG), feierlich verkündet.
Ich weiß nicht, ob die Gruppe, die die Umsetzung der Beschlüsse des Zweiten Vaticanums forderte, auch etwa an jene Bitte des Konzils gedacht hat, dass „alle Gläubigen sich die kostbare Gabe des priesterlichen Zölibats ein wirkliches Anliegen sein lassen“, denn dieser sei „eine köstliche göttliche Gnadengabe“ (LG 42). Und wer kennt z. B. noch die Konzilsbestimmung: „Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof… Deshalb darf niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“ (Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 22).
Damit wir als Kirche nicht Quelle, Fundament und Perspektive verlieren, ist eine Vergewisserung dringend geboten. Ich bitte die Gemeinden und Pastoralverbünde, diese Aufgabe bald anzugehen.



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