Aktuelles Bischofswort - zum Sonntag, 5. Februar 2012
Zur Stellung der Frau in der Kirche
Die deutschen Bischöfe haben in dem Wort „Zu Fragen der Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft“ vom 21.09.1981 folgende theologische Leitlinie für das Verständnis und Verhältnis von Männern und Frauen in der Kirche dargelegt: „Mann und Frau sind gleich als Person“ (S. 8), „in der Ausprägung ihres Menschseins verschieden“ (S. 12) und aufgrund dieser anthropologischen Unterscheidung „auf gegenseitige Partnerschaft angewiesen“ (S. 16). Für den Bereich der Kirche sagten die Bischöfe damals zu, sich dafür einzusetzen, dass „Frauen zu allen Diensten zugelassen werden, die theologisch möglich, pastoral sinnvoll, angemessen und notwendig sind“ (S. 19).
In den 90er Jahren kommt die Diskussion um die Zulassung von Frauen zu den Ämtern des Diakons und des Priesters erneut und verschärft auf. Die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz versuchte eine theologische Klärung, deren Ergebnisse 1999 in dem Buch „Frauen in der Kirche“ von dem damaligen Professor Gerhard Ludwig Müller, dem heutigen Bischof von Regensburg, herausgegeben wurden.
Die verbindlichen Lehraussagen in „Ordinatio sacerdotalis“ vom 22. Mai 1994 und in der Stellungnahme der Glaubenskongregation vom 28. Oktober 1995 über die Nichtzulassung von Frauen zur Priesterweihe haben die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz und die einzelnen Diözesen verstärkt nach Wegen suchen lassen, um gezielt Frauen in den verantwortlichen Positionen der Kirche zu fördern, die die Weihe nicht voraussetzen.
Unbestreitbar ist, dass sich in den vergangenen 30 Jahren die Situation für die Frauen auch in der Kirche entscheidend verändert hat. Es ist heute selbstverständlich, dass in den Pfarreien Mädchen als Ministrantinnen und Frauen als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen tätig sind. Frauen werden als Vorsitzende von Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten gewählt, sie stellen die Mehrzahl der Studierenden in der Theologie und Religionspädagogik, zwei Drittel aller Gemeinde- und Pastoralreferenten sind Frauen. Es gibt Theologieprofessorinnen, Direktorinnen an katholischen Schulen und Akademien, Frauen, die wichtige kirchliche Gremien moderieren, diözesane Einrichtungen oder kirchliche Unternehmen leiten. In den bischöflichen Kommissionen wirken Beraterinnen mit.
Was hat sich in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren in unserer Diözese getan? Eine Frau ist seit 2002 meine persönliche Referentin, eine Frau ist seit 2011 stellvertretende Leiterin des Bischöflichen Seelsorgeamtes, eine Frau ist seit einigen Monaten Direktorin der Wissenschaftlichen Bibliothek im Priesterseminar; alle drei Lehrstühle der Katholisch-Theologischen Abteilung der Universität Kassel sind mit Frauen besetzt; zum 1. Januar ist eine Frau zur Rechtsdirektorin im Bischöflichen Generalvikariat berufen. Das alles sind erste wichtige Schritte.
Die Möglichkeiten jedenfalls, die jungen Frauen in ihren Pfarreien und Bistümern heute grundsätzlich offen stehen, waren für die Generation ihrer Mütter und Großmütter weithin noch nicht zugänglich.
Die Nichtzulassung von Frauen zum Diakonen- und Priesteramt kann nur dann als vereinbar mit der Wertschätzung der besonderen Gaben von Frauen verstanden werden, wenn die theologisch-anthropologischen Hintergründe und die christologischen und kirchlichen Implikationen vermittelt und nichtdiskriminierende Folgerungen für die Frauen in der Kirche aufgezeigt werden können. Um was es geht, wird gut zusammengefasst im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben über die Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt (Christifideles Laici) aus dem Jahr 1988: „Es ist unbedingt notwendig, von der theoretischen Anerkennung der aktiven und verantwortlichen Präsenz der Frau in der Kirche zur praktischen Verwirklichung zu kommen“ (Nr. 51).
In den kommenden Jahren wird es noch mehr darum gehen, die Selbstverpflichtung der deutschen Bischöfe, Frauen in all den Bereichen zu fördern, in denen dies unter Wahrung der theologischen und kirchenrechtlichen Vorgaben möglich ist, umzusetzen.



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