Neue Dekanatsstruktur tritt in Kraft

Mit Wirkung zum 1. April 2007 tritt die neue Dekanatsstruktur für das Bistum Fulda in Kraft. Dazu gehören ein Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene, welches wesentlich die Neugliederung der Dekanate enthält, und das Statut für Dekanate im Bistum Fulda (Dekanatsstatut), das die innere Struktur und die Aufgaben eines Dekanates bzw. die eines Dechanten rechtlich ordnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bisherigen Regionen Fulda, Hanau, Kassel und Marburg aufgehoben. Die Regionaldechanten und Dechanten und ihre jeweiligen Stellvertreter werden mit Wirkung vom 1. April 2007 entpflichtet. In den neuerrichteten Dekanaten nimmt bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Dechanten und seines Stellvertreters der dienstälteste Dechant aus dem Bereich der bisherigen Dekanate geschäftsführend die Aufgaben des Dechanten wahr.
Das Bistum gliedert sich nun in die folgenden zehn Dekanate:
1) Dekanat Eschwege-Bad Hersfeld
Kommissarischer Dechant: Pfr. Bernhard Schiller, Bad Hersfeld
2) Dekanat Fritzlar
Kommissarischer Dechant: Stadtpfr. Conrad Müller o.praem., Fritzlar
3) Dekanat Fulda
Kommissarischer Dechant: Pfr. Winfried Abel, Fulda-Neuenberg
4) Dekanat Hanau
Kommissarischer Dechant: Pfr. Dr. Norbert Zwergel, Hanau
5) Dekanat Hünfeld-Geisa
Kommissarischer Dechant: Pfr. Hubert Brähler, Borsch
6) Dekanat Kassel-Hofgeismar
Kommissarischer Dechant: Pfr. Harald Fischer, Kassel
7) Dekanat Kinzigtal
Kommissarischer Dechant: Pfr. Manfred Kopka, Steinau
8) Dekanat Marburg-Amöneburg
Kommissarischer Dechant: Pfr. Bernhard Klatt, Amöneburg
9) Dekanat Neuhof-Großenlüder
Kommissarischer Dechant: Pfr. Klaus-Peter Jung, Flieden-Rückers
10) Dekanat Rhön
Kommissarischer Dechant: Pfr. Michael v. Lüninck, Dipperz
Der
neue Dechant und auch sein Stellvertreter werden in einem Wahlverfahren
dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen. Das aktive Wahlrecht haben
dabei die Priester, Ständigen Diakone sowie die Laien im pastoralen
Dienst, die mit einem amtlichen Auftrag für eine Gemeinde oder
Einrichtung im Dekanat tätig sind. Darüber hinaus sind die in die
Diözese inkardinierten Priester wahlberechtigt, die im Dekanat ihren
Wohnsitz haben Das passive Wahlrecht für die Wahl des Dechanten
besitzen alle Pfarrer gem. c. 519 CIC und die ihnen gleichgestellten
Priester des Dekanates.
Für
dieses Wahlverfahren ist ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen;
danach ernennt der Bischof unter Würdigung der Vorschläge in der Regel
den mit Stimmenmehrheit vorgeschlagenen Kandidaten. Für die Bestellung
des stellvertretenden Dechanten gilt der gleiche Verfahrensweg.
Voraussichtlich werden dann zum 1. Juli die neuen zehn Dechanten und ihre Stellvertreter durch den Diözesanbischof ernannt werden.
Kontaktpersonen
zu Fragen des Pastoralen Prozesses sind:
Domkapitular Prälat Rudolf Hofmann
Tel.: (0661) 87-294
E-Mail: Seelsorge@bistum-fulda.de
Referent Stefan Wick (Lic. theol.)
Tel.: (0661) 87-296
E-Mail: Stefan.Wick@bistum-fulda.de
29.03.2007


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