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Neue Dekanatsstruktur tritt in Kraft

Ernennung von kommissarischen Dechanten  
Fulda/Hanau/Kassel/Marburg.
Mit Wirkung zum 1. April 2007 tritt die neue Dekanatsstruktur für das Bistum Fulda in Kraft. Dazu gehören ein Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene, welches wesentlich die Neugliederung der Dekanate enthält, und das Statut für Dekanate im Bistum Fulda (Dekanatsstatut), das die innere Struktur und die Aufgaben eines Dekanates bzw. die eines Dechanten rechtlich ordnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bisherigen Regionen Fulda, Hanau, Kassel und Marburg aufgehoben. Die Regionaldechanten und Dechanten und ihre jeweiligen Stellvertreter werden mit Wirkung vom 1. April 2007 entpflichtet. In den neuerrichteten Dekanaten nimmt bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Dechanten und seines Stellvertreters der dienstälteste Dechant aus dem Bereich der bisherigen Dekanate geschäftsführend die Aufgaben des Dechanten wahr.
 

Das Bistum gliedert sich nun in die folgenden zehn Dekanate:

1) Dekanat Eschwege-Bad Hersfeld

Kommissarischer Dechant: Pfr. Bernhard Schiller, Bad Hersfeld

2) Dekanat Fritzlar

Kommissarischer Dechant: Stadtpfr. Conrad Müller o.praem., Fritzlar

3) Dekanat Fulda

Kommissarischer Dechant: Pfr. Winfried Abel, Fulda-Neuenberg

4) Dekanat Hanau

Kommissarischer Dechant: Pfr. Dr. Norbert Zwergel, Hanau

5) Dekanat Hünfeld-Geisa

Kommissarischer Dechant: Pfr. Hubert Brähler, Borsch

6) Dekanat Kassel-Hofgeismar

Kommissarischer Dechant: Pfr. Harald Fischer, Kassel

7) Dekanat Kinzigtal

Kommissarischer Dechant: Pfr. Manfred Kopka, Steinau

8) Dekanat Marburg-Amöneburg

Kommissarischer Dechant: Pfr. Bernhard Klatt, Amöneburg

9) Dekanat Neuhof-Großenlüder

Kommissarischer Dechant: Pfr. Klaus-Peter Jung, Flieden-Rückers

10) Dekanat Rhön

Kommissarischer Dechant: Pfr. Michael v. Lüninck, Dipperz

Der neue Dechant und auch sein Stellvertreter werden in einem Wahlverfahren dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen. Das aktive Wahlrecht haben dabei die Priester, Ständigen Diakone sowie die Laien im pastoralen Dienst, die mit einem amtlichen Auftrag für eine Gemeinde oder Einrichtung im Dekanat tätig sind. Darüber hinaus sind die in die Diözese inkardinierten Priester wahlberechtigt, die im Dekanat ihren Wohnsitz haben Das passive Wahlrecht für die Wahl des Dechanten besitzen alle Pfarrer gem. c. 519 CIC und die ihnen gleichgestellten Priester des Dekanates.

Für dieses Wahlverfahren ist ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen; danach ernennt der Bischof unter Würdigung der Vorschläge in der Regel den mit Stimmenmehrheit vorgeschlagenen Kandidaten. Für die Bestellung des stellvertretenden Dechanten gilt der gleiche Verfahrensweg.

Voraussichtlich werden dann zum 1. Juli die neuen zehn Dechanten und ihre Stellvertreter durch den Diözesanbischof ernannt werden.

Kontaktpersonen

zu Fragen des Pastoralen Prozesses sind:

Domkapitular Prälat Rudolf Hofmann

Tel.: (0661) 87-294

E-Mail: Seelsorge@bistum-fulda.de

Referent Stefan Wick (Lic. theol.)

Tel.: (0661) 87-296

E-Mail: Stefan.Wick@bistum-fulda.de

29.03.2007

Bischöfliche Pressestelle, 36001 Fulda / Postfach 11 53 / Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568 / E-Mail: presse@bistum-fulda.de / Internet: www.bistum-fulda.de / Redaktion: Christof Ohnesorge.

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Paulustor 5

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© Bistum Fulda

 

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