Bistum Fulda
Weniger Verwaltung für Pfarrer – mehr Verantwortung für Laien in der Kirchengemeinde
Fulda/Hanau/Kassel/Marburg (bpf). Eine Entlastung der Pfarrer für die Seelsorge und mehr Verantwortung für Laien in der Kirchengemeinde wird zum 1. Juli durch eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung der Kirchengemeinden ermöglicht. Denn künftig kann sich ein Pfarrer durch die Bestellung eines sogenannten „geschäftsführenden Verwaltungsratsvorsitzenden“ dauerhaft bei den Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinde vertreten lassen. Dieser wird auf Vorschlag des Pfarrers aus dem Verwaltungsrat gewählt und hat für die jeweilige Amtszeit von drei Jahren den Vorsitz des Verwaltungsrates und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten inne. Die komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben der Verwaltung binden bislang viel Zeit des Pfarrers, der heutzutage oft mehrere Pfarreien in Personalunion zu betreuen hat.
Die Verwaltung und Vertretung einer Kirchengemeinde obliegt nach kirchlichem und staatlichem Recht einem von den Gemeindemitgliedern gewählten Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender qua Amt der jeweilige Pfarrer ist. Der Verwaltungsrat ist das kollegiale Beschlußgremium, das über Haushalt, Einnahmen und Ausgaben, Verträge und allen sonstigen Vermögens- und Verwaltungsdingen entscheidet und die erforderlichen Verträge abschließen kann.
Die Zuständigkeit und Verantwortung eines ordnungsgemäß bestellten geschäftsführenden Vorsitzenden muß dann auch der Pfarrer beachten. Will dieser in einer Angelegenheit selbst tätig werden, was er jederzeit kann, ist dies nur möglich, wenn er vorher den geschäftsführenden Vorsitzenden hiervon in Kenntnis gesetzt hat. Wenn der Pfarrer an einer Verwaltungsratssitzung persönlich teilnimmt, hat er aber weiter den Vorsitz inne. Ansonsten leitet der geschäftsführende Vorsitzende die Sitzungen. Zwischen Pfarrer und geschäftsführendem Vorsitzenden ist ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich.

24.06.2010
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