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Test auf Leben und Tod

Erklärung von Bischof Algermissen zum Grundsatzurteil des BGH  

Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) stellte in einem Grundsatzurteil am 6. Juli fest, die Gentests an außerhalb des Mutterleibs künstlich befruchteten Embryonen zur Entdeckung von Erbkrankheiten würden nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen. Damit wurde die Präimplantationsdiagnostik (PID) faktisch freigegeben und ein neuer Dammbruch verantwortet.

Aus Sicht der katholischen Kirche möchte ich dazu Stellung nehmen:

1. Die Tötung eines Kindes - sei es des Embryos im Reagenzglas oder des Kindes im
Mutterleib -, nur weil es behindert oder krank ist, verletzt das Lebensrecht des Kindes.
2. Es stellt sich die Frage: Wer entscheidet über die Implantation, d. h. die Einpflanzung des Embryos? Die Eltern oder der Arzt bzw. die Ärztin? Und was geschieht mit den „verworfenen“ Embryonen? Wird nicht bald der Vorschlag gemacht werden, sie für die wissenschaftliche Forschung zu nützen?
3. Bei dem jetzigen Forschungsstand sind die Ergebnisse der PID noch nicht ausreichend sicher, so dass später doch auch noch eine pränatale Diagnostik durchgeführt wird, zumal die PID ja nur erlaubt werden soll, wenn eine erhöhtes Risiko für eine schwere Behinderung besteht. So werden Spätabtreibungen höchstens verringert, aber nicht vermieden.
4. Wenn man eine Liste von Indikationen für die Anwendung der PID erstellt, werden sich Menschen, die die genannten Krankheiten oder Behinderungen haben, zu Recht diskriminiert fühlen.
5. Man kann aus gutem Grund bezweifeln, dass sich die Anwendung der PID begrenzen lässt. In anderen Fällen zeigt sich, dass solche Grenzen im Lauf der Zeit sicher überschritten wurden. Als die Befruchtung im Reagenzglas eingeführt werden sollte, wurde sie damit begründet, man wolle Ehepaaren helfen, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Durch die Zulassung der PID, wird nun die Anwendung der Befruchtung im Reagenzglas erweitert. Sie ist jetzt auch erlaubt, um die Geburt kranker Kinder, die man vor der Implantation selektiert, zu verhindern.

Es gibt keinen Grund, einem Menschen mit Behinderung sein Lebensrecht vor der Geburt abzusprechen. Die rechtliche Zulassung der PID wird die Mentalität fördern, Leben auszuwählen statt zu wählen. Die katholische Kirche und die evangelische Kirche hatten die ‚Woche für das Leben’ im Jahr 2001 unter das eindeutig gegenteilige Motto gestellt: „Leben wählen statt auswählen!“ Die Würde des Menschen fordert, dass der Mensch nicht nur unter bestimmten Bedingungen, sondern grundsätzlich und unbedingt, ohne Wenn und Aber, angenommen wird. Seine Würde ist unantastbar, da sie in Gott begründet ist!

+ Heinz Josef Algermissen
Bischof von Fulda

07.07.2010

Bischöfliche Pressestelle, 36001 Fulda / Postfach 11 53 / Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568 / E-Mail: presse@bistum-fulda.de / Internet: www.bistum-fulda.de / Redaktion: Christof Ohnesorge.

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