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Bistum Fulda

Amtszeit des Offizials um fünf Jahre verlängert

Pater Wolf weiter Vizeoffizial

 

Fulda (bpf). Bischof Heinz Josef Algermissen hat die Amtszeit von Offizial Domkapitular Prälat Prof. Dr. Lothar Wächter per Dekret mit Wirkung vom 1. Februar um fünf Jahre verlängert. Zugleich wurde auch die Amtszeit von Vizeoffizial Pater Martin Wolf OMI (Hünfeld) mit Wirkung vom 1. Februar um fünf Jahre verlängert. In einem persönlichen Schreiben sprach Bischof Algermissen dem Offizial für seine bereits 20-jährige Tätigkeit als Offizial und dem Vizeoffizial für dessen 10-jähriges Engagement besonderen Dank und große Anerkennung aus.

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Stichwort: Offizial und Offizialat

Der Offizial bzw. Gerichtsvikar einer Diözese ist der Vertreter des Bischofs im Gerichtsbereich, ähnlich wie der Bischof in der Verwaltung durch den Generalvikar vertreten wird. Der Offizial ist zugleich Leiter des kirchlichen Gerichts und muss Priester sein. Ihm stehen der Vizeoffizial als Stellvertreter sowie fachlich ausgebildete kirchliche Richter zur Seite.

Das bischöfliche Offizialat ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde, die vom Offizial geleitet wird. Es ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für kirchliche Eheverfahren. In diesen geht es nicht um die Scheidung einer Ehe, da nach Auffassung der katholischen Kirche, entsprechend der Weisung des Neuen Testaments, eine gültig geschlossene Ehe unter Christen die beiden Partner zu einem unauflöslichen Bund der Liebe und Treue vereint. In einem kirchlichen Eheverfahren kann jedoch geprüft werden, ob es bei der Heirat überhaupt zu einer gültigen Ehe gekommen ist, d. h. ob die Voraussetzungen für eine solche Ehe bei beiden Partnern gegeben waren. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere, ob bei den Brautleuten ein wirklicher Ehewille entsprechend dem Verständnis der Kirche vorhanden war, wie auch die Freiheit der Entscheidung oder die Fähigkeit, eine partnerschaftliche Ehe mit ihrer Verantwortung für den Gatten und die Kinder einzugehen. Steht am Ende eines kirchlichen Eheverfahrens fest, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine gültige Ehe bei der Heirat nicht gegeben waren, so wird sie annulliert, was bedeutet, dass sie von Anfang an nicht gültig war. Jedes Eheverfahren wird von einem Kollegium von drei Richtern entschieden. Wurde eine Ehe in zwei Instanzen für nichtig erklärt, so können die betroffenen Personen erneut kirchlich heiraten.

07.01.2014


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