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Bistum Fulda

„Aktive Sterbehilfe bei Kindern?“

Gesprächsabend des Bischofs von Fulda mit Ärztinnen und Ärzten im Bonifatiushaus

 

Fulda (bpf). Die Zurückweisung einer Legalisierung der sogenannten „Tötung auf Verlangen“ und die Forderung nach umfassender liebevoller Palliativversorgung von todkranken Kindern waren jüngst im Fuldaer Bonifatiushaus Inhalte eines Akademieabends mit Bischof Heinz Josef Algermissen. Der Fuldaer Oberhirte hatte über 50 Ärztinnen und Ärzte in seinem Bildungshaus zu Gast und rief in Erinnerung: „Weil das Leben ein Geschenk Gottes ist, hat kein Mensch das Recht, über seinen eigenen Tod zu verfügen.“ Das von Gott geschenkte Leben lasse sich nicht einfach so zurückgeben. „Das geschenkte Leben bis zu seinem Ende zu leben und auch das Sterben zu leben, ist vielmehr Ausdruck der wahren Selbstbestimmung des Menschen“, unterstrich Algermissen. Der Bischof stufte es als beunruhigend ein, dass laut einer Umfrage rund 70 Prozent der Deutschen gesetzliche Regelungen zur aktiven Sterbehilfe wie in den Niederlanden und Belgien befürworteten. Die Kirche müsse vermitteln, dass es ihr nicht um eine „christliche Sondermoral“ gehe, sondern dass die Unverfügbarkeit des von Gott geschenkten Lebens generell für den Menschen, für seine Würde und seine Zukunft wichtig sei. Das Hauptreferat über medizinische Aspekte einer aktiven Sterbehilfe bei todkranken Kindern hielt Prof. Dr. Monika Führer, Fachärztin für Kinderheilkunde und Palliativmedizin am Universitätsklinikum München. Der Fuldaer Moraltheologe Prof. Dr. Rupert M. Scheule referierte über rechtlich-ethische Aspekte einer Tötung auf Verlangen, insbesondere bei der Ausweitung auf Kinder und Jugendliche.

Prof. Führer legte aufgrund ihrer langjährigen Praxis dar, wie wichtig die Begleitung der Familien der von einer tödlichen Krankheit betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihren physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnissen sei und dass es darum gehe, den Kindern eine möglichst gute Betreuung und umfassende Hilfe für ihre verbleibende Lebenszeit anzubieten. „Den Tagen mehr Leben geben“ (Dame Cicely Saunders) sei die Handlungsmaxime, und dies werde dadurch angestrebt, dass Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit zu Hause palliativ versorgt würden. „Wir bemühen uns darum zuzuhören und suchen zu verstehen, was das schwerkranke Kind empfindet“, betonte Dr. Führer. Wirklicher Todeswunsch im Sinne einer Tötung auf Verlangen gebe es bei Kindern und Jugendlichen kaum. Die größte Angst der Eltern sei ihrer Erfahrung nach, dass ihr Kind leiden müsse. Es sei wichtig, mit ihnen über die drängende Frage zu sprechen „Wie wird unser Kind sterben?“. Die meisten Schmerzen ließen sich durch palliative Maßnahmen lindern, und besonders wichtig sei es, eventuelle Atemnot mit Morphin zu behandeln. Prof. Führer machte deutlich, dass es in der Kinderpalliativmedizin mit Respekt vor dem Leid auch der Eltern darum gehe, trotz der schweren Krankheit ihres Kindes diesem und seiner Familie ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Die Eltern und auch die Kinder müssten über die Krankheit immer aufgeklärt werden. Ihr Team halte eine 24-Stunden-Rufbereitschaft aufrecht, damit das kranke Kind jederzeit betreut werden und auch zu Hause bei seiner Familie sterben kann.

Zuvor hatte Moraltheologe Prof. Scheule gewarnt, dass derjenige, der aktive Sterbehilfe erlaube, aus rechtlichen Gründen nicht umhinkomme, dieses auch für Kinder zu legalisieren. Aus rechtlicher und ethischer Sicht sei es daher nötig, die Legalisierung des Tötens auf Verlangen grundsätzlich zurückzuweisen. „Den Todeswunsch etwa bei einem Kind ernst zu nehmen, bedeutet nicht, ihm auch stattzugeben“, gab Scheule zu bedenken. Man brauche in Deutschland einen Kulturwechsel, so dass die Selbstbestimmung des Menschen nicht absolut gesetzt, sondern im Zusammenhang mit der Endlichkeit des Menschen gesehen werde. „Dann ist auch das Selbstbestimmungsrecht endlich“, so Scheule. Die Situation in Belgien zeige einen „harten Grundrechtskonflikt“ zwischen dem Recht auf Leben und dem Recht auf Selbstbestimmung. Entgegen der in Belgien und den Niederlanden gesetzlich erlaubten Tötung auf Verlangen machte der Moraltheologe geltend, dass eine Rechtsgemeinschaft sich auf die Seite des Lebens stellen müsse und keineswegs gleichgültig der Tötung von Rechtsträgern gegenüberstehen dürfe. In Deutschland müsse das grundsätzliche Nein zur Tötung auf Verlangen und zum assistierten Suizid aufrecht erhalten und für eine „Kultur reflexiver Selbstbestimmung“ geworben werden, die hinsichtlich des Zeitpunkts des eigenen Todes auf eine „Kultur des Geschehenlassens“ hinauslaufe.

In der anschließenden Diskussion wurde danach gefragt, wie Palliativmediziner den wirklichen Willen eines Kindes herausfinden könnten. Darauf antworte Prof. Führer, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ seien, sondern einen anderen Zugang zu Realität und Endlichkeit hätten und ganz im Jetzt lebten. Kinder äußerten sich in gemalten Bildern zum Thema Sterben. Prof. Scheule gab auf eine Frage aus dem Plenum zu bedenken, dass eine komplette Autonomie in der eigenen Entscheidung für Sterbehilfe nicht möglich sei, wenn man leidend sei. Im Umgang mit todkranken Kindern und ihren Familien müsse man einerseits die Hoffnung aufrecht erhalten und andererseits trotzdem ehrlich sein, unterstrich Prof. Führer. Es gehe nie darum, dass Leiden zu verlängern, sondern das Leben zu bejahen. Ein Diskussionsbeitrag machte deutlich, dass Mitleid mit kranken Kindern in erster Linie mit Liebe zu tun habe. Man müsse die Kranken und Leidenden so annehmen, wie sie seien. In der Diskussion über Tötung auf Verlangen betonte Prof. Führer auch, dass da, wo diese legalisiert sei, statistisch auch mehr Tötungen dieser Art stattfänden. Auch dies bezeichnete sie als einen Grund, die Legalisierung der Tötung auf Verlangen in Deutschland abzulehnen.

26.01.2015


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