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Bistum Fulda

KAB-Aufruf zum 1. Mai, dem „Tag der Arbeit“

Fulda. „Gut Wirtschaften braucht Mitbestimmung und keine Sparpolitik“ ist das Motto der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda zum diesjährigen „Tag der Arbeit“ am 1. Mai. Sie wendet sich gegen Profitmaximierung um jeden Preis. Kritisiert wird insbesondere das geplante Tarifeinheitsgesetz genauso wie das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen. Außerdem wendet sich die KAB gegen Einschränkungen beim Mindestlohn.

Das demokratische Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das Streikrecht dürften nicht angetastet werden. Dies gelte auch fürs Tarifeinheitsgesetz. „Wer bei einer Kollision von Tarifverträgen auf die Konfrontation der Mehrheit gegen eine Minderheit setzt, spaltet die Belegschaft und schränkt das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Koalitionsfreiheit langfristig ein. Ein Betrieb, ein Tarifvertrag als Flächentarifvertrag – das ist für die KAB unerlässlich, um wirksam die Interessen der lohnabhängig Beschäftigten vertreten zu können. Wir wenden uns um der Menschen willen gegen jegliche Einschränkung beim Streikrecht“, unterstreicht KAB-Diözesansekretär Michael Schmitt (Fulda).

Arbeiter und Gewerkschaften streiten seit Jahrhunderten für ihre Rechte. „Unfaire Freihandelsabkommen wie CETA, TiSA, und TTIP senken oder nivellieren Standards bei Arbeits- und Sozialrechten, die deutlich ausgebaut werden müssten. Die Mitbestimmung und Rechte der lohnabhängig Beschäftigten werden zum Handelshemmnis einer ausschließlich auf Wachstum und Profit ausgerichteten neoliberalen Wirtschaft erklärt“, gibt Schmitt zu bedenken. Investitionsschutzabkommen verhinderten, dass die Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmungsformen weiter entwickelt würden. Unternehmen könnten Staaten verklagen, aber nicht Staaten Unternehmen. Dies lehnt die KAB ab, da es dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

„Der Kampf von KAB und Gewerkschaften für einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland trägt Früchte“, bewertet Schmitt den seit Januar geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro und warnt gleichzeitig davor, weitere Ausnahmen zuzulassen bzw. Rahmenbedingungen so abzuändern, dass es immer mehr „Ausflüchte“ gibt. Im Gegenteil fordert Schmitt einen deutlich höheren Mindestlohn. „Um einen Rentenanspruch zu erwirken, der auf dem Niveau der Grundrente liegt, müssen Arbeitnehmer einen Durchschnittslohn von knapp 11 Euro verdienen“, so der Fuldaer Diözesansekretär, der eine baldige Erhöhung des Mindestlohns fordert.

27.04.2015


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