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Bistum Fulda

„Dritter Weg“ an Rechtsprechung angepasst

Bistum Fulda lädt Gewerkschaft zur KODA-Beteiligung ein

Bistum Fulda lädt Gewerkschaft zur KODA-Beteiligung ein

Fulda (bpf). Erstmals können die Gewerkschaften im September 2016 eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsechtes im Bistum Fulda (KODA) entsenden. Nach dem Ende der laufenden Amtszeit wird dann eine neue Bistums-KODA gebildet. Im Sonderamtsblatt der Diözese heißt es dazu: „Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind nur Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Fulda räumlich und fachlich zuständig sind.“ 

 

Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Diözese Fulda können die Gewerkschaften Vertreter benennen, die sie in die Bistums-KODA entsenden möchten. Die Anzahl der Vertreter, die von den Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich der Kommission (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke ist laut KODA-Ordnung ein Sitz für die Gewerkschaften vorbehalten. An der Vergabe dieses Sitzes werden nur die Gewerkschaften beteiligt, in denen jeweils mindestens 0,5 Prozent der wahlberechtigten Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich dieser Kommission organisiert sind. Weitere Informationen zur Entsendung sind dem Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Fulda, Stück XIII vom 11.11.2015, zu entnehmen.

 

„Dritter Weg“: Dienstgemeinschaft regelt Arbeitsrecht


Die Neuerung der Bistums-KODA-Ordnung ist Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. November 2012 zum Thema „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg“. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass der Verzicht auf eine Streikmöglichkeit im so genannten „Dritten Weg“ dann rechtmäßig ist, wenn Gewerkschaften in das Verfahren der Arbeitsrechtsregelung organisatorisch mit eingebunden werden. Diese Vorgabe des BAG wird nunmehr umgesetzt. 

 

Zum Hintergrund: Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln („Dritter Weg“). Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich der Diözese Fulda wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) wahrgenommen. Damit die Interessen der Mitarbeiter wie der Dienstgeberseite in der KODA gleichermaßen vertreten sind, ist diese mit jeweils sechs Dienstnehmer- und sechs Dienstgebervertretern besetzt. Mit dem System des „Dritten Weges“ ist gewährleistet, dass Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter gemeinsam Reglungen aushandeln, die dann auf breiter Basis beschlossen werden. So gibt es keinen tariffreien Raum: Im Bistum Fulda sind alle Dienstgeber im Zuständigkeitsbereich an die durch die KODA beschlossenen Reglungen gebunden.

08.12.2015


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