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Bistum Fulda

Einsatz für die religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen

Weihnachtsbrief des Bischofs an alle Religionslehrer der Diözese

Fulda (bpf). Unter Bezugnahme auf ihre durch die aktuellen Entwicklungen in der Bildungspolitik und ihre vielfältigen Aufgaben schwieriger gewordene Arbeit in Religionsunterricht und Schule hat der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen in seinem diesjährigen Weihnachtsbrief den Religionslehrerinnen und -lehrern im Bistum Fulda besonders gedankt. „Belastend hinzu kommt jetzt die Einführung des neuen Lehrplans zur Sexualerziehung, der gegen den Widerstand des Landeselternbeirats und den Einspruch der katholischen Bischöfe Hessens am 19. August durch einen Ministerentscheid in Kraft gesetzt wurde,“ erinnert der Oberhirte. Weitere Probleme seien die Bildung von konfessionell homogenen Lerngruppen und die Verteidigung des konfessionellen Religionsunterrichts und die Tatsache, dass viele Schüler kaum noch eigene religiöse bzw. kirchliche Erfahrungen mitbrächten. „Als Ihr Bischof kann ich Ihnen diese Mühen und Belastungen im Schulalltag nicht abnehmen. Mir bleibt nur, Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung für Ihren Einsatz auszusprechen und Sie zu bitten, in Ihrem Einsatz zugunsten des Religionsunterrichts und damit für die religiöse Bildung unserer Kinder und Jugendlichen nicht nachzulassen.“ 

 

Der Religionsunterricht sei im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein konfessioneller, betont der Bischof in dem Schreiben. Er sei staatliches Unterrichtsfach, dessen Ziele und Inhalte im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags von der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft verantwortet würden. „Zur verbindlichen Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts gehört eine grundlegende ökumenische Offenheit“, gibt Algermissen zu bedenken. Infolge des Rückgangs der Zahl getaufter Schüler werde die parallele Einrichtung von katholischen und evangelischen Lerngruppen in manchen Regionen des Bistums immer schwieriger. „Aufgrund der regionalen Unterschiede stellt sich die Frage, ob und wie eine denkbare erweiterte Kooperation den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule sichern kann.“ Aus einer zu begründenden Ausnahmesituation dürfe indes kein Regelfall werden.

05.12.2016


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