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Bistum Fulda
Weihbischof Diez weiht vier Diakone

Weihbischof Diez weiht vier Diakone

Fulda (bpf). Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez wird am Samstag, 21. April, im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes um 10 Uhr im Hohen Dom zu Fulda vier Bewerbern für den Ständigen Diakonat die Diakonenweihe spenden. 


Die vier Weihekandidaten sind: Winfried Böhm aus der Pfarrei St. Jakobus in Thalau, Gefängnisseelsorger Dr. Meins Coetsier (JVA Hünfeld und Fulda), Andreas Müller aus der Pfarrei Maria Königin in Meerholz-Hailer und Ludwig Wagner aus der Pfarrei St. Antonius und St. Placidus in Dipperz.








Hinweis für die Presse:


Wegen des besonderen Charakters der Weihehandlung hat das Bistum Fulda für die Diakonenweihe einen autorisierten Photographen beauftragt, der interessierte Redaktionen im Anschluss an die Feier kostenfrei mit Fotos beliefern wird. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass weitere Photographen während des Gottesdienstes und der Diakonenweihe nicht fotografieren können. Bitte teilen Sie der Bischöflichen Pressestelle (Tel. 0661/87-355) bis spätestens Freitag, 20. April, 12 Uhr mit, an welche E-Mail-Adresse und von welchem Weihekandidaten Fotos im Anschluss an die Feier geliefert werden sollen.


Filmaufnahmen sind bei dem Weihegottesdienst grundsätzlich ausgeschlossen.







Stichwort: Diakon / Ständiger Diakon


Fulda (bpf). Das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete verheirateten Männern die Weihe zu sogenannten Ständigen Diakonen. In der Diözese Fulda wurden 1972 die ersten Männer zu Ständigen Diakonen geweiht. Die Bezeichnung „Ständiger Diakonat“ macht deutlich, dass es sich nicht um eine Durchgangsstufe zur Priesterweihe handelt. Der Diakon ist in besonderer Weise zum helfenden Dienst aufgerufen und kann mit verschiedenen pastoralen und caritativen Aufgaben betraut werden. In der Liturgie assistiert er unter anderem bei Eucharistiefeiern und kann den Predigtdienst ausüben. Er leitet Wortgottesdienste und spendet das Sakrament der Taufe. Außerdem kann er mit Trauungen und Beerdigungen beauftragt werden. Das Mindestalter bei der Diakonenweihe für Ständige Diakone liegt bei 35 Jahren. Eine Bedingung für den Ständigen Diakonat ist, dass die Ehefrau des Bewerbers die Entscheidung zur Diakonenweihe mitträgt. Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat in der Diözese Fulda ist seit Januar 2009 in der Nachfolge von Weihbischof Johannes Kapp Domkapitular Prälat Christof Steinert. Derzeit gibt es im Bistum 54 Ständige Diakone, die zumeist nebenamtlich tätig sind.


Diakone sind bereits in der Apostelgeschichte erwähnt. In der frühen Kirche wirkte der Diakon (griechisch: Diener) in der Armenpflege oder als Gehilfe des Bischofs beim Gottesdienst. Seit dem fünften Jahrhundert verlor das Amt an Bedeutung. Lange Zeit war der Diakon nur noch eine Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe. Das Sakrament der Weihe ist in der katholischen Kirche in drei Stufen gegliedert: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Das Zweite Vatikanische Konzil hat das eigenständige Amt des Diakons in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“ vom 21. November 1964 erneuert und sein spezifisches Profil betont.


Dort heißt es: „Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie in der liturgischen Diakonie, in der Diakonie des Wortes und der Liebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dem Volke Gottes. Sache des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, Gottesdienst und Gebet der Gläubigen zu leiten, die Sakramentalien zu betreuen, den Beerdigungsritus vorzunehmen“ (Lumen Gentium 29).

09.04.2018


Bischöfliche Pressestelle
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Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568
Redaktion: Christof Ohnesorge

 

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