Fulda (bpf). Im Bistum Fulda werden die Zuständigkeiten für die Vermögensverwaltung und Vermögensaufsicht neu geordnet. Ab 1. Januar 2020 wird der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) nicht mehr wie bisher aus den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern des Bischöflichen Generalvikariates (Abteilungsleiterkonferenz) gebildet, sondern aus fünf Personen, die nicht im Beschäftigungsverhältnis des Bistums stehen dürfen.
Aufgabe des DVVR ist unter anderem die Aufstellung des gemeinsamen Haushaltsplanes des Bistums und des Bischöflichen Stuhles sowie die Billigung des Jahresabschlusses. Beides wird danach zur Beschlussfassung bzw. Genehmigung dem Diözesan-Kirchensteuerrat vorgelegt, einem Gremium aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern der verschiedenen Regionen des Bistums. Die in beiden Gremien gefassten Beschlüsse sind für den Bischof und die ihm zugeordneten kirchlichen Institutionen bindend. Damit haben beide Gremien, die jeweils aus ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern gebildet werden, eine erhebliche Befugnis hinsichtlich grundlegender finanzstrategischer Weichenstellungen des Bistums. Weiterhin muss der DVVR vor besonders wichtigen Rechtsakten der diözesanen Vermögensverwaltung, insbesondere bei Veräußerungen, angehört werden. In einigen Fällen ist darüber hinaus die Zustimmung des DVVR erforderlich.
Die Einsetzung des DVVR erfolgt im Kontext des am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden „Diözesangesetzes zur Neuordnung der Vermögensverwaltung des Bistums Fulda“, das demnächst veröffentlicht werden wird. „Ich bin dankbar, dass damit die Bereiche von Aufsicht und Geschäftsführung klar getrennt sind und den aus Ehrenamtlichen bestehenden Gremien ein entscheidendes Gewicht zukommt“, so Bischof Dr. Michael Gerber in einer Stellungnahme. Der Bischof betont zugleich seine Dankbarkeit für die in den vergangenen Jahrzehnten mit großer Umsicht geleistete Arbeit der Abteilungsleiterkonferenz in der diözesanen Vermögensverwaltung.
Drei der Mitglieder des DVVR stammen aus dem Personenkreis des Kirchensteuerrates. Auch bei der Nominierung der beiden anderen nicht dem Kirchensteuerrat angehörenden Mitglieder folgte Bischof Gerber den Vorschlägen aus dem Kirchensteuerrat. „Ich bin dankbar, dass wir fünf Personen mit sehr hoher Fachkompetenz gewinnen konnten, und es freut mich, dass dieses für unser Bistum so zentrale Gremium in seiner Erstbesetzung mehrheitlich aus Frauen besteht“, so der Fuldaer Bischof. Zu Mitgliedern des DVVR wurden vom Bischof ernannt:
Mitglied im Kirchensteuerrat
Mitglied im Kirchensteuerrat
Mitglied im Kirchensteuerrat
Ebenfalls zum 1. Januar 2020 hat Bischof Dr. Gerber den Leitenden Finanzdirektor im Bischöflichen Generalvikariat, Dipl.-Kfm. Gerhard Stanke, zum Diözesanökonomen ernannt. Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts verwaltet der Ökonom das Diözesanvermögen und ist dabei unmittelbar dem Bischof und dem DVVR verantwortlich. Die Ernennung des Diözesanökonomen, der zugleich Ökonom des Bischöflichen Stuhles ist, erfolgt jeweils auf fünf Jahre.
Darüber hinaus wird zum 1. Januar für das Bischöfliche Generalvikariat eine Kurienkonferenzordnung (KKO) erlassen. Die bisherigen Gremien in der bischöflichen Verwaltung, nämlich der Geistliche Rat und die Abteilungsleiterkonferenz des Bischöflichen Generalvikariates, werden künftig nicht mehr bestehen. Die Mitglieder der bisherigen Abteilungsleiterkonferenz sowie Mitglieder des Geistlichen Rates (überwiegend Mitglieder des Domkapitels), die in leitenden Funktionen der Bischöflichen Kurie tätig sind, sind künftig Mitglieder der Bischöflichen Kurienkonferenz.
Diese berät den Diözesanbischof und dient der gegenseitigen Information, Beratung und Koordinierung innerhalb der Bistumsverwaltung. Die Einrichtung der Bischöflichen Kurienkonferenz erfolgt im Kontext der gesetzlichen Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung. Dem Domkapitel kommen hinsichtlich der Vermögensverwaltung wie bisher die Aufgaben des kirchenrechtlich vorgesehenen Konsultorenkollegiums mit ähnlichen Beispruchsrechten wie dem DVVR zu. Im Unterschied zum DVVR, dessen primäre Aufgabe es ist, die wirtschaftlichen Aspekte der Vermögensverwaltung zu beurteilen, kommt es dem Konsultorenkollegium zu, primär die pastoralen Aspekte der Vermögensverwaltung zur Geltung zu bringen.
Bischof Gerber ist es wichtig, dass die Expertise der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter im Bischöflichen Generalvikariat in das neu errichtete Gremium des DVVR mit eingehen kann. Deshalb haben die Abteilungsleiter das Recht, beratend an den Sitzungen des DVVR teilzunehmen. Die bereits unter Bischof Heinz Josef Algermissen eingeleitete Neuordnung der genannten Gremien sieht Bischof Gerber als einen weiteren Schritt, die Verantwortung des ganzen Gottesvolkes in eine rechtlich bindende Form zu fassen.
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