Aufarbeiten

Aufarbeiten

FAQ - Fragen und Antworten zu den Themen Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Was heißt eigentlich Aufarbeitung?

Aufarbeitung meint das Erfassen von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen.

Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen, einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten. Bei der Aufarbeitung der Fälle ist die Perspektive der Betroffenen besonders wichtig: Sie müssen gehört und ernst genommen werden.


Aus den Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen werden – zudem geht es darum, einen Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung zu leisten.

Gibt es im Bistum Fulda eine Aufarbeitungskommission?

Die Aufarbeitungskommission im Bistum Fulda hat ihre Arbeit im September 2021 aufgenommen und im neuen Jahr fortgesetzt. Zu Beginn standen konstitutionelle Schritte auf dem Programm: Wie wird mit grundsätzlichen Themen umgegangen, wer übernimmt welche Aufgaben und Funktionen bis hin der der Frage, wer schließlich den Vorsitz der Kommission übernimmt. Die Antwort auf diese konkrete Frage konnte bisher noch nicht geklärt werden, zu rechnen ist damit allerdings in absehbarer Zeit. (Stand: 01/2022)

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Aufarbeitungskommission besteht aus insgesamt neun Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung der Kommission orientiert sich das Bistum Fulda an den verbindlichen Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz im April 2020 verabschiedet wurde. Dort ist festgelegt, dass zwei der Kommissions-Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen kommen und zwei weitere durch jeweilige Landesregierung vorgeschlagen werden sollen. Die übrigen Vertreterinnen und Vertreter sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung. Hier die Zusammensetzung der Kommission:


• Dr. med. Martin Flesch, Veitshöchheim (Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie)

• Edith Jordan, Künzell (Dipl. Sozialpädagogin, Jugendamtsleiterin Landkreis Fulda)

• Hildegard Hast, ehemalige Frauenbeauftragte der Stadt Fulda, Sozialarbeiterin, Gestalttherapeutin, Juristin

• Gerhard Möller, Künzell (Jurist, Oberbürgermeister a.D.) (Vorschlag Landesregierung)

• Bernhard Riehl, Fritzlar (Richter a.D.) (Vorschlag Landesregierung)


• Zwei Vertreter aus dem Betroffenenbeirat


Hauptamtlich beim Bistum Fulda beschäftigt:

• Christof Ohnesorge, Fulda (Historiker, Mitarbeiter im Archiv des Bistums)


 Ehrenamtlich in der Kirche (Diözesanvermögensverwaltungsrat / Kirchensteuerrat) engagiert ist:

• Phillip Zmyj – Köbel, Schwalmstadt-Treysa (Amtsgerichtsdirektor mit Erfahrungen als Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer sowie als Oberstaatsanwalt).

Kann die Aufarbeitungskommission unabhängig vom Bistum Fulda arbeiten?

Die Aufarbeitungkommission arbeitet vollständig unabhängig. Sie kann auch entscheiden, ob Sie externe Dienstleister für ihre Arbeit hinzuzieht. Das könnten z.B. juristische Beratungen sein oder etwa Dienstleistungen in der Aktenaufarbeitung.

Nach welchen Standards wird sexueller Missbrauch im Bistum Fulda aufgearbeitet?

Bischof Dr. Michael Gerber hat im Juni 2020 die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und dem Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ für das Bistum Fulda gegengezeichnet. 


Das Bistum Fulda hatte bewusst auf diese Standards gewartet, um in den Aufarbeitungsprozess möglich viel Systematik und Transparenz einzubringen. 

Wie viele Akten werden im Bistum Fulda gesichtet, untersucht und bewertet?

In der vorausgegangenen MHG-Studie wurden 795 Akten (Untersuchungszeitraum 2000-2015) untersucht und dabei 34 Beschuldigte festgestellt. Der Untersuchungszeitraum der Aufarbeitungskommission reicht zurück bis in das Jahr 1946, dabei werden alle weitere, vorhandenen Akten gesichtet.

Wie viele Beschuldigte gibt es unter den Klerikern?

Es sind insgesamt 55 Kleriker beschuldigt - davon 34, die durch die MHG-Studie (Untersuchungszeitraum 2000-2015) bekannt wurden sowie 17 weitere Betroffene, die nach der MHG-Studie hinzugekommen sind. Die Fälle liegen alle in der Vergangenheit.

Wie viele Betroffene sind bekannt?

Insgesamt sind dem Bistum (MHG Studie inklusive) 119 Betroffene bekannt. Teilweise allerdings nur durch Namensnennung in den Akten.

Über wie viele Fälle sprechen wir?

Es ist die Aufgabe der Aufarbeitungskommission, alle Missbrauchsfälle (auch durch Akteneinsicht) zu erfassen.

Welchen Zeitraum untersucht die Aufarbeitungskommission

Die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zeitraum von heute bis 1946 zu untersuchen.

Anerkennung des Leids - wurden bereits Ausgleichszahlungen getätigt?

Bis einschließlich 22.01.2024 wurden insgesamt Anerkennungsleistungen in Höhe von 478.500€ geleistet.


Weitere Infos: https://www.anerkennung-kirche.de

Was macht der Betroffenenbeirat des Bistums?

Die Bistümer Fulda und Limburg haben einen gemeinsamen Betroffenenbeirat. 


Der Betroffenenbeirat begleitet die Arbeit der beteiligten Diözesen im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Damit dient er der kontinuierlichen und institutionalisierten Wahrnehmung der Betroffenenperspektive in diesem Themenfeld. Konkret leistet das Gremium, das aus neun Mitglieder besteht, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in den beteiligten Diözesen.  


Dem Betroffenenbeirat kommt sowohl ein Initiativrecht als auch ein Anhörungsrecht bei den Maßnahmen in den Diözesen zu. Darüber hinaus benennt der Betroffenenbeirat Mitglieder zur Mitarbeit in den Aufarbeitungskommissionen der drei Bistümer. 


In der Aufarbeitungskommission des Bistums Fulda arbeiten zwei Mitglieder aus dem gemeinsamen Betroffenenbeirat

Aus welcher Perspektive sieht das Bistum auf Betroffene?

Bei der Aufarbeitung der Fälle ist die Perspektive der Betroffenen besonders wichtig: Sie müssen gehört und ernst genommen werden. Die Art und Weise der Aufarbeitung darf zudem nicht dazu führen, dass betroffene Personen retraumatisiert werden. Bischof Gerber und weitere Akteure des Bistums sind darum regelmäßig mit Betroffenen im Austausch.

In welcher Rolle stehen die Betroffenen bei der Aufarbeitung?

Der gemeinsame Betroffenenbeirat der Bistümer Fulda und Limburg hat zwei Betroffene in die Aufarbeitungskommission des Bistums Fulda entsandt. Die Betroffenen sind Teil der Kommission und in jede Entscheidung der Kommission eingebunden.

Wie geht das Bistum mit Funktionsträgern und prominenten Namen um?

Die Aufarbeitungskommission arbeitet und untersucht unabhängig - ohne Rücksicht auf Funktionsträger oder exponierte Namen bzw. Persönlichkeiten.

Warum hat es so lange gedauert, bis die Aufarbeitungskommission im Bistum ihre Arbeit aufgenommen hat?


Qualität, Transparenz und Genauigkeit vor Geschwindigkeit:


Im April 2020 wurde zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesrepublik Deutschland eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche“ unterzeichnet. Im Juni 2020 wurde die Vereinbarung für das Bistum Fulda von Bischof Dr. Michael Gerber gegengezeichnet und damit auf den Weg gebracht.


Diese Vereinbarung legte fest, dass die geplante Aufarbeitungskommission nach vorher festgeschriebenen Standards arbeiten wird, die auf Bundesebene vereinbart und kommuniziert wurden. Die Standards sind das nachvollziehbare "Grundgerüst", nach denen die Kommission arbeitet.


Nach Juni 2020 wurde im Bistum Fulda daran gearbeitet, die Aufarbeitungskommission personell und multiprofessionell zusammenzustellen. Die Personen wurden unter anderem von der hessischen Landesregierung vorgeschlagen, lediglich ein Mitglied steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bistum Fulda. Die vorgeschlagenen Personen sind Juristen und/oder kommen aus den Bereichen Verwaltung, Organisation, Archivwesen und Psychologie. Ende des Jahres 2020 stand die Zusammensetzung (fast) fest.


Es war klar, dass in der Kommission auch Betroffene vertreten sein müssen. Aus diesem Grund begannen die Bistümer Fulda, Mainz und Limburg Anfang 2021 gemeinsam mit der Ausschreibung eines Betroffenenbeirates. Dazu sollten sich Betroffene melden, die bereit dazu sind, in diesem bistumsübergreifenden Betroffenenbeirat mitzuarbeiten. Dieser "Findungsprozess" dauerte eine Zeit von mehreren Monaten, aber die Betroffenenbeirat kam schließlich zusammen und hatte seine konstituierende Sitzung  am 8. September 2021. In dieser Sitzung entschied der Beirat, zunächst kommissarisch zwei Betroffene in die Aufarbeitungskommission des Bistums Fulda zu schicken. Damit war die Kommission komplett, insgesamt besteht sie heute aus neun Personen. Ihre erste Sitzung hatte die Aufarbeitungskommission am 29. September 2021.


Wann kann man mit Untersuchungsergebnissen rechnen?

In der gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung ist festgelegt, dass die Kommissionen längstens innerhalb von fünf Jahren einen Abschlussbericht vorlegen. Dieser soll eine Zusammenfassung aller Ergebnisse und gegebenenfalls konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten. Die Aufarbeitungskommission im Bistum Fulda hat ihre Arbeit im September 2021 aufgenommen.

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© Bistum Fulda

 

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