Aufgrund der aktuellen Lage wird die Regelung vom 14. März bezüglich den Absagen aller öffentlichen Eucharistiefeiern und weiteren liturgischen Feiern bis auf Weiteres verlängert.
Fulda/bpf. Priester können unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Eucharistie weiter feiern und nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Gemeinden mit ins Gebet. Bei diesen Feiern sind die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Bischof Gerber hat bereits am 13.3. bis auf weiteres die Gläubigen im Bistum Fulda von der Sonntagspflicht entbunden. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten.
Beerdigungen finden weiterhin statt, wobei die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger. Das Bistum empfiehlt nach aktueller Einschätzung der Lage, die Erstkommunionfeiern auf den Zeitraum nach den Sommerferien zu verlegen.
Stand: Montag, 20. April 2020
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