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Hinsehen und handeln

Hinsehen und handeln

Aufarbeitung, Prävention und Intervention im Bistum Fulda

Vorbeugen und eingreifen, hinsehen und handeln – im Bistum Fulda haben die Erfahrungen von Fällen sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch sowie den Fehlern, die im Umgang damit gemacht wurden, zu weitreichenden Maßnahmen geführt: Eine unabhängige Kommission untersucht und arbeitet diese Vergangenheit jetzt systematisch und konsequent auf. Der Perspektive der Betroffenen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig gilt es, präventiv zu wirken und achtsam zu sein.

Auch im Bistum Fulda hat es in der Vergangenheit Fälle von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch gegeben. Die Aufarbeitungskommission des Bistums hat ihre Arbeit im September 2021 aufgenommen und untersucht nun nach einer Phase, in der sie sich konstituiert und Fragen der Organisation und der Herangehensweise geklärt hat, vor allem Unterlagen und Akten. Sie wird im Rahmen der Aufarbeitung zudem Betroffene anhören und das Verhalten und Reagieren von Verwaltung und kirchlichen Organisationen bewerten.

 

Qualität, Transparenz, Genauigkeit

Bis die Aufarbeitungskommission mit ihrer Arbeit beginnen konnte, mussten im Vorfeld viele Details geklärt werden. Dabei ging es vor allem um Qualität, Transparenz und Genauigkeit. Im Juni 2020 wurde dazu zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesrepublik Deutschland eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung“ unterzeichnet.


Diese Vereinbarung sichert, dass die Aufarbeitung auf der Grundlage einheitlicher Standards durchgeführt wird. In der Folge hat das Bistum Fulda begonnen, die Mitglieder der Aufarbeitungskommission zusammenzustellen. Zwei Personen hat die hessische Landesregierung vorgeschlagen, lediglich ein Mitglied steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bistum.


Von Anfang an war klar, dass in der Kommission auch Betroffene vertreten sein müssen. Deshalb begannen die Bistümer Fulda, Mainz und Limburg Anfang 2021 einen gemeinsamen Betroffenenbeirat auszuschreiben. Nachdem sich der Betroffenenbeirat gebildet hatte und so die Beteiligung der Betroffenen an der Aufarbeitung gesichert war, konnte sich danach auch die Aufarbeitungskommission konstituieren.

 

Multiprofessionelle Aufarbeitungskommission

Die Aufarbeitungskommission besteht aus neun Personen, ist multiprofessionell aufgestellt und überwiegend mit externen Experten besetzt: Juristen, Fachleute aus den Bereichen Verwaltung, Organisation und Psychologie. Hinzu kommen zwei Vertreter aus dem gemeinsamen Betroffenenbeirat sowie ein Mitarbeiter, der im Archiv der Diözese tätig ist.

 

Vollständige Unabhängigkeit

Die Kommission arbeitet vollständig unabhängig von der Diözesanleitung. Sie kann auch entscheiden, ob Sie externe Dienstleistungen für ihre Arbeit hinzuzieht. Das könnten z.B. Gutachten sein, Dienstleistungen im rechtlichen Bereich oder in der Aktenaufarbeitung. Wenn die Kommission einzelne Fälle sichtet, führt sie ihre Untersuchungen ohne Rücksicht auf etwaige Funktionsträger oder Personen mit exponierten Namen aus.

 

Betroffenenbeirat

Die beiden Betroffenenvertreter aus dem gemeinsamen Betroffenenbeirat der drei Bistümer Fulda, Mainz und Limburg sind von diesem Gremium auch zur Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission beauftragt worden. Der Beirat begleitet die Arbeit der Diözesen im Themenfeld der sexualisierten Gewalt und dient damit der kontinuierlichen Wahrnehmung aus der Perspektive der Betroffenen. Er hat jederzeit das Recht, dem Bischof gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben. Weiterhin ist er zu geplanten Regelungen zur Weiterentwicklung der Aufarbeitung, Intervention und Prävention anzuhören. Der Betroffenenbeirat trifft seine Entscheidungen selbständig und arbeitet nach einer Geschäftsordnung, die er sich selbst gegeben hat.

 

Hinsehen und handeln

Vorbeugen und eingreifen, hinsehen und handeln – das sind Maßnahmen, die im Bistum Fulda kontinuierlich ausgebaut werden. Dazu gehören Schutzkonzepte in allen katholischen Einrichtungen, Verbänden und Pfarreien, Positionspapiere zur Prävention sexualisierter Gewalt, Leitlinien, Verhaltensregeln sowie Schulungskonzepte und direkte Kontaktmöglichkeiten.


Verharmlosungen, Relativierungen, geringschätzige Vergleiche oder ein Kleinreden der vergangenen Vorkommnisse sind für das Bistum Fulda nicht akzeptabel.

 

Arbeit an und in der Kirche

Neben dem Aufarbeiten vergangener und dem Vermeiden künftiger Erfahrungen von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt steht die Kirche – auch im Synodalen Weg in Deutschland und im synodalen Prozess der Weltkirche – vor der Herausforderung, Wege zu finden, die Menschen von heute in eine Beziehung mit der Botschaft des Glaubens bringen. Dabei wird man auch vieles loslassen sowie neue Formen und Perspektiven finden müssen, um den Auftrag der Kirche beim Wort zu nehmen.

 

Kontakt und Beratung

Das Bistum Fulda hat unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt: Ute Sander, Dipl.-Sozialarbeiterin und Supervisorin sowie Stefan Zierau, Dipl.-Pädagoge, Supervisor und Psychotherapeut. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit der Präventionsbeauftragten des Bistums, Frau Birgit Schmidt-Hahnel und der Interventionsbeauftragten, Frau Alexandra Kunkel, Kontakt aufzunehmen.


 

10.02.2022


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