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Bischof Dr. Michael Gerber (m.) weihte am Samstag Jean-Marie Wenigenrath (l.) und Florian Klug zu Ständigen Diakonen. Foto: Bistum Fulda / Martin Engel
 

Diakonenweihe im Fuldaer Dom

Zwei Kandidaten von Bischof Gerber für Ständigen Diakonat geweiht

In einem feierlichen Pontifikalamt hat Bischof Dr. Michael Gerber am Samstag (17. Juni) im Fuldaer Dom zwei Bewerbern für den Ständigen Diakonat die Diakonenweihe gespendet: Geweiht wurden Florian Klug aus der Pfarrgemeinde St. Antonius in Künzell und Jean-Marie Wenigenrath aus der Pfarrgemeinde Herz Mariae in Kassel.

„Es war ein sehr schöner und gelungener Gottesdienst mit einem herzlichen Empfang und tollen Begegnungen“, beschreibt deren Ausbildungsleiter Stephan Schilling die Atmosphäre. „In seiner Predigt kam Bischof Gerber vor allem auf die Lebensgeschichten der Diakone zu sprechen“, so Schilling.

Der gemeinsame Weihespruch der Diakone lautete: „Nicht uns, Herr, nicht uns, sondern deinen Namen bringe zu Ehren.“ (Ps 115,1). Im Anschluss an die Weiheliturgie gab es im Innenhof des Priesterseminars die Gelegenheit zur Begegnung und zum Austausch.

 

Stichwort: Diakon / Ständiger Diakon

Das Sakrament der Weihe ist in der katholischen Kirche in drei Stufen gegliedert: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962 – 1965) eröffnete verheirateten Männern die Weihe zu so genannten Ständigen Diakonen. In der Diözese Fulda wurden 1972 die ersten Männer zu Ständigen Diakonen geweiht.


Die Bezeichnung „Ständiger Diakonat“ macht deutlich, dass es sich nicht um eine Durchgangsstufe zur Priesterweihe handelt. Der Diakon ist in besonderer Weise zum helfenden Dienst aufgerufen und kann mit verschiedenen pastoralen und caritativen Aufgaben betraut werden. In der Liturgie assistiert er unter anderem bei Eucharistiefeiern und kann den Predigtdienst ausüben. Er leitet Wortgottesdienste und spendet das Sakrament der Taufe. Außerdem kann er mit Trauungen und Beerdigungen beauftragt werden. Das Mindestalter bei der Diakonenweihe für Ständige Diakone liegt bei 35 Jahren. Eine Bedingung für den Ständigen Diakonat ist, dass die Ehefrau des Bewerbers die Entscheidung zur Diakonenweihe mitträgt.


Diakone sind bereits in der Apostelgeschichte erwähnt. In der frühen Kirche wirkte der Diakon (griechisch: Diener) in der Armenpflege oder als Gehilfe des Bischofs beim Gottesdienst. Seit dem fünften Jahrhundert verlor das Amt zwischenzeitlich an Bedeutung. Lange Zeit war der Diakon nur noch eine Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe.

 

Alle Fotos: Bistum Fulda / Martin Engel

 

19.06.2023


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