Darin verpflichten sich die beiden Kirchen „zu weiteren Schritten auf dem Weg hin zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der Gemeinschaft am Tisch des Herrn“. Ziel ist es, in möglichst vielen Bereichen gemeinsam oder zumindest in enger Absprache unterwegs zu sein.
Als „wichtigen Schritt auf einem Weg, der schon vor längerer Zeit begonnen hat und sicher damit noch nicht zu Ende ist“, bezeichnet Bischöfin Hofmann die ökumenische Vereinbarung. „Wir wollen die Herausforderungen unserer Zeit möglichst gemeinsam bewältigen und uns gegenseitig in unserem Zeugnis für das Evangelium von Jesus Christus bereichern und ergänzen und manchmal auch gegenseitig vertreten“, erläutert die Bischöfin. Es sei ein Zeichen des gewachsenen Vertrauens, „dass wir uns das zutrauen“.
„Mit unserer Vereinbarung wollen die evangelische und die katholische Kirche ausdrücken: Wir sind mittendrin in unserer Gesellschaft, wir gestalten sie in ganz unterschiedlichen Bereichen mit“, betont Bischof Gerber. Das meine sowohl die Kirchen aber auch die einzelnen Mitglieder, „die als Christinnen und Christen, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder auch als Migrantinnen und Migranten in verschiedenen institutionellen und ehrenamtlichen Bezügen Gesellschaft gestalten“, so Gerber.
Die Vereinbarung sieht nicht nur den regelhaften Austausch zwischen der Kirchenleitung und den verschiedenen Abteilungen vor, sondern regelt auch die Präsenz beider Kirchen bei gesellschaftlichen Anlässen, Großveranstaltungen und in Krisen. Sie zielt ferner auf eine verstärkte Kooperation in einzelnen Arbeitsbereichen ab. Dafür gibt es bereits Beispiele: 2021 haben beide Kirchen eine Rahmenvereinbarung für die ökumenische Zusammenarbeit in der Krankenhausseelsorge unterzeichnet. Und schon seit 2017 sind in Fulda im „Haus der Religionspädagogik“ die Regionalstelle des Religionspädagogischen Instituts (RPI) der beiden hessischen, evangelischen Landeskirchen und das Dezernat Religionsunterricht des Bistums Fulda unter einem Dach beheimatet. Künftig – so nehmen es sich EKKW und Bistum Fulda vor – sollten weitere Kooperationen folgen: in der Altenheimseelsorge, in der Telefonseelsorge, in der Notfallseelsorge, in der Religionspädagogik bzw.im Religionsunterricht, den Akademien und bei kirchlichen Immobilien.
Beide Kirchen begrüßen zudem ausdrücklich die ökumenische Zusammenarbeit von Pfarreien, Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Einrichtungen. Für die Weiterführung und Vertiefung der Zusammenarbeit können Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, so die Empfehlung. „Die Ökumene hat in unserer Region eine lange und reichhaltige Geschichte“, betonen Bischöfin Hofmann und Bischof Gerber. Sie hoffen, dass die nun geschlossene Vereinbarung die ökumenische Gemeinschaft vertieft und erweitert. „Sie soll die vielen Menschen ermutigen, die sich an ihren jeweiligen Orten in unseren Kirchen für ein engeres ökumenisches Miteinander einsetzen. Wir wollen so dem Auftrag Jesu gerecht werden, gemeinsam der Liebe Gottes nachzuspüren und sie weiterzugeben“, so die beiden Geistlichen.
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