Der Priesterrat ist laut Satzung Repräsentant des Presbyteriums der Diözese und gleichsam der Senat des Bischofs mit dem Auftrag, diesen in der Leitung der Diözese zu unterstützen. Der Priesterrat ist ein beratendes Gremium und befasst sich in seinen Sitzungen (in der Regel 3x pro Jahr) mit den Erfordernissen der Seelsorge und den Anliegen der Diözese.
Er besteht aus geborenen Mitgliedern (Weihbischof, Generalvikar, Leiter des Seelsorgeamtes und dem Personalreferent) und gewählten Mitgliedern aus den Dekanaten (sechs Pfarrer, zwei Kapläne, zwei Priester aus dem Bereich Schule/Sonderseelsorge, zwei Priestern aus den Ordensinstituten, einem Professor des Theologischen Fakultät, einem der Ausländerseelsorger und einem Priester im Ruhestand.) Hinzukommen als nicht stimmberechtigte Mitglieder der Regens des Priesterseminars und die Mitglieder des Geistlichen Rates. Weitere Mitglieder können vom Bischof berufen werden.
Den Vorsitz auf den Sitzungen führt der Diözesanbischof; der Priesterrat wählt für die Amtsperiode von fünf Jahren einen Sprecher und einen Stellvertreter, die die laufenden Geschäfte führen.
Geschäftsstelle des Priesterrates
Paulustor 5
36037 Fulda
Tel.: 0661/87-294
Fax: 0661/87-424
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
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