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Papstwahl - Konklave

Papstwahl

Die Bestimmungen für die Zeit der Sedisvakanz, für das Konklave und die Wahl des neuen Papstes sind im Kodex des Kanonischen Rechts [Codex Iuris Canonici - kurz: CIC von 1983] sowie insbesondere in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom 22. Februar 1996 festgelegt. In dieser Konstitution hat Papst Johannes Paul II. die bestehenden Vorschriften seiner Amtsvorgänger zur Papstwahl ergänzt und der veränderten Situation von heute angepasst.

Papst Benedikt XVI. hat die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis bestätigt, jedoch in einigen wenigen Punkten mit dem Motu proprio De Aliquibus Mutationibus verändert. Auch dieses Dokument ist – zusammen mit Universi Dominici Gregis – bindend für die Papstwahl.


Wahlberechtigte Kardinäle - Überblick nach Kontinenten

Von 209 Kardinälen weltweit sind derzeit 118 wahlberechtigt und 91 nicht mehr wahlberechtigt.


Kontinent Kardinäle wahlberechtigt nicht-wahlberechtigt
Afrika 18 11 7
Amerika gesamt 52 33 19
Nordamerika 22 14 8
Mittelamerika 8 6 2
Südamerika 22 13 9
Asien 20 11 9
Europa 115 62 53
Ozeanien 4 1 3
Ingesamt 209 118 91

Wahlort: Die Sixtinische Kapelle

Zur Wahl versammeln sich die Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle (Cappella Sistina, erbaut
unter Sixtus IV. [1471–1484]), dem von Papst Benedikt XVI. bestätigten Ort des Konklave.
Allein hier finden alle Wahlhandlungen statt. Um weltliche Einflussnahmen auszuschließen
und die Geheimhaltung aller Wahlvorgänge sicherzustellen, ist eine Kontaktaufnahme der
Kardinäle mit der Außenwelt während des Konklaves untersagt. Alle technischen Geräte zur
Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild und Schrift sind streng verboten.
Den Kardinälen ist es während der Zeit des Konklaves ebenfalls untersagt, zu korrespondieren
oder zu telefonieren, Zeitungen zu lesen sowie Radio und Fernsehen zu benutzen. Zwei vom
Camerlengo beauftragte Techniker suchen den Wahlort nach Abhörgeräten ab.


(Mehr: Kapitel IV "Geheimhaltung aller die Wahl betreffenden Vorgänge" und VI "Was bei
der Wahl des Papstes zu beachten oder zu vermeiden ist" der Konstitution Universi Dominici
Gregis)

Beginn der Wahlhandlungen

Am Tag des Beginns der Wahlhandlungen versammeln sich die wahlberechtigten Kardinäle
vormittags zu einer feierlichen Eucharistiefeier mit dem Proprium der Votivmesse (Messfeier
aus einem bestimmten Anlass) Pro eligendo Papa ("Zur Papstwahl") in der Petersbasilika im
Vatikan. Im Anschluss an die Messfeier oder am Nachmittag desselben Tages versammeln
sich die Kardinäle dann in der Capella Paolina des Apostolischen Palastes, von wo sie in
Chorkleidung in feierlicher Prozession in die Sixtinische Kapelle ziehen. Dabei wird mit dem
Gesang des Veni Creator Spiritus ("Komm Schöpfer Geist") der Beistand des Heiligen
Geistes erfleht. In der Sixtinischen Kapelle wird zunächst am Altar ein Gebet gesprochen
und der zweite Teil der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis verlesen.
Anschließend legen die wahlberechtigten Kardinäle noch in Gegenwart derjenigen, die am
feierlichen Geleit teilgenommen haben, einen Eid ab, der vom Kardinaldekan oder dem
ranghöchsten und ältesten Kardinal vorgetragen wird.


Treueid

Der Eid hat folgenden Wortlaut (s. auch Kap. III, Nr. 53, Universi Dominici Gregis):


"Wir alle und jeder einzelne wahlberechtigte zu dieser Wahl des Papstes anwesende
Kardinal versprechen, verpflichten uns und schwören, uns treu und gewissenhaft an alle
Vorschriften zu halten, die in der Apostolischen Konstitution Papst Johannes Pauls II.,
Universi Dominici Gregis, vom 22. Februar 1996 enthalten sind. Ebenso versprechen wir,
verpflichten wir uns und schwören, dass jeder von uns, wenn er durch Gottes Fügung zum Papst gewählt wird, sich bemühen wird, das munus petrinum des Hirten der Universalkirche in Treue auszuüben und unermüdlich die geistlichen und weltlichen Rechte sowie die Freiheit des Heiligen Stuhles zu wahren und zu verteidigen. Vor allem aber versprechen und schwören wir, in bedingungsloser Treue und mit allen, seien es Kleriker oder Laien, Geheimhaltung über alles zu wahren, was in irgendeiner Weise die Wahl des Papstes betrifft, und was am Wahlort geschieht und direkt oder indirekt die Abstimmungen betrifft; dieses Geheimnis in keiner Weise während oder nach der Wahl des neuen Papstes zu verletzen, außer wenn vom Papst selbst eine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt worden ist. Gleichermaßen versprechen und schwören wir, niemals eine Einmischung, eine Opposition noch irgendeine andere Form zu unterstützen oder zu begünstigen, wodurch weltliche Autoritäten jeglicher Ordnung und jeglichen Grades oder irgendwelche Gruppen oder Einzelpersonen sich in die Papstwahl einzumischen versuchen sollten."


Darauf leisten die einzelnen wahlberechtigten Kardinäle nach ihrer Rangordnung mit der folgenden Formel den Eid:


"Und ich, N. Kardinal N., verspreche, verpflichte mich und schwöre es", und sie fügen hinzu, indem sie die Hand auf das Evangelium legen: "so wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre."


Nachdem die Kardinäle den Eid abgelegt haben, schickt der Päpstliche Zeremonienmeister (Msgr. Guido Marini) alle, die nicht zum Konklave gehören, mit der Weisung "extra omnes" (lat., "alle hinaus") aus der Kapelle. Er selbst bleibt zunächst noch, ebenso wie ein zuvor vom Kardinalskollegium in einer der Generalkongregationen ausgewählter Geistlicher, der gemäß der Weisung von Johannes Paul II. eine Betrachtung über die gegenwärtigen Probleme der Kirche und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes hält (vgl. Universi Dominici Gregis, Nr. 13 d). Erst dann verlassen auch diese beiden die Kapelle. Muss während der Wahl später die Tür der Kapelle geöffnet werden, um die Stimmzettel der Kranken einzusammeln, übernimmt diese Aufgabe der letzte der Kardinaldiakone (zurzeit Kardinal Santos Abril y Castello).


Gültigkeit der Wahl

Weicht das Kardinalskollegium bei der Wahl von der in der Konstitution Universi Dominici Gregis festgelegten Form ab, ist die Wahl ungültig. Jede Form der Bestechung (Simonie) bei der Wahl wird mit der Exkommunikation bestraft. Zur Stärkung der Rechtssicherheit bleibt die Wahl an sich dennoch gültig und kann später nicht angefochten werden.


Es ist verboten, zu Lebzeiten des Papstes und ohne sich mit ihm zu beraten über die Wahl eines Nachfolgers zu diskutieren, Wahlversprechen zu geben oder sich heimlich abzusprechen. Auch die Einmischung oder Beeinflussung durch weltliche Autoritäten in die Papstwahl ist unter Androhung der Exkommunikation verboten.


Die wahlberechtigten Kardinäle dürfen keine Verhandlungen, Verträge, Versprechen oder sonstigen Verpflichtungen eingehen, die sie an eine bestimmte Wahl binden würden. Wer dies dennoch tut, dem droht die Exkommunikation.


Bei der Wahl sollen sich die Kardinäle nicht von Sympathie oder Abneigung, von Begünstigungen oder persönlichen Beziehungen leiten und sich nicht durch die Einwirkung angesehener Persönlichkeiten, Druck ausübender Gruppen oder vom Einfluss der Medien bestimmen lassen.


Einbindung aller Gläubigen in die Wahl

Damit die Wahl des neuen Papstes kein von der Gesamtkirche isoliertes Geschehen ist, sind alle Gläubigen während der Sedisvakanz und besonders während der Wahl zum Gebet aufgefordert. Papst Johannes Paul II. hat in Universi Dominici Gregis eigens angeordnet, dass nach der Nachricht von der Vakanz des Apostolischen Stuhls auf der ganzen Welt gebetet werde, "damit er [Gottes Geist] die Wähler erleuchte und sie bei ihrer Aufgabe zu solcher Eintracht führe, dass es eine rasche, einmütige und segensreiche Wahl wird, wie sie das Heil der Seelen und das Wohl des gesamten Volkes Gottes erfordern." (vgl. Kap. VI, Nr. 84, Universi Dominici Gregis)


Ein neuer Papst ist gewählt

Ist die Wahl gültig vollzogen, ruft der letzte der Kardinaldiakone (zurzeit Kardinal Santos Abril y Castello) den Sekretär des Kardinalskollegiums, Erzbischof Lorenzo Baldisseri, und den Päpstlichen Zeremonienmeister, Msgr. Guido Marini, in den Wahlraum. Dann fragt der Kardinal Angelo Sodano, Dekan des Kardinalskollegiums, den Gewählten: "Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?" (lat., "Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?"). Stimmt der Gewählte zu, fragt er: "Quo nomine vis vocari?" (lat., "Mit welchem Namen willst du gerufen werden?"). Anschließend fertigt der Päpstliche Zeremonienmeister im Beisein von zwei Zeremoniaren ein notarielles Schriftstück über die Annahme der Wahl und den gewählten Namen (Namenswahl) an. Ist der zum Papst Gewählte bereits Bischof, besitzt er mit Annahme der Wahl die "volle und höchste Gewalt in der Kirche" (canon 332 § 1 CIC). Wird ein Nicht-Bischof zum Papst gewählt, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden und erlangt erst mit der Bischofsweihe die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Hierdurch wird deutlich, dass das Papstamt im Bischofsamt verwurzelt ist und von diesem nicht gelöst werden kann. Die Bischofsweihe erfolgt durch den Dekan des Kardinalskollegiums oder, bei dessen Abwesenheit, durch den Subdekan. Die Formalitäten richten sich nach dem Ordo Rituum Conclavis.


Versprechen zum Gehorsam

Der gewählte Papst legt mit Hilfe des Päpstlichen Zeremonienmeisters in der Sakristei der Sixtinischen Kapelle die päpstlichen Gewänder (siehe: Päpstliche Insignien) an. Anschließend nimmt er auf der Kathedra (Bischofsstuhl) vor dem Altar in der Sixtinischen Kapelle Platz. Alle wahlberechtigten Kardinäle erweisen dann dem neuen Papst die Huldigung und versprechen ihm den Gehorsam. Die Reihenfolge geht vom ranghöchsten Kardinal-Bischof bis zum letzternannten Kardinal-Diakon. Dann wird als Dankgebet der Hymnus „Te Deum laudamus“ (lat.: „Großer Gott, wir loben dich“) gemeinsam gesungen oder gebetet.


Öffentliche Bekanntgabe

Nach dem Dankgebet teilt der erste der Kardinaldiakone, der Kardinal-Protodiakon (zurzeit Kardinal Jean-Louis Tauran), von der Loggia der Vatikanischen Basilika den auf dem Petersplatz wartenden Menschen den Namen des neuen Papstes mit. Er spricht dabei die lateinischen Worte: „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam: Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum ... Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem ... qui sibi nomen imposuit ...“ (lat.: „Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen [neuen] Papst: Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn [Vorname] Kardinal der Heiligen Römischen Kirche [Nachname], der sich den Namen [gewählter Papstname] gegeben hat.“). Gleich danach erteilt der neue Papst vom gleichen Ort aus seinen ersten Segen „Urbi et Orbi“ (Gebetstext).


Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, erfolgen Huldigung und Bekanntgabe erst nach der Bischofsweihe.


Ende des Konklave

Sofort mit der Wahl des neuen Papstes endet das Konklave. Der Substitut des Päpstlichen Staatssekretariats (Erzbischof Angelo Becciu), der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten (Erzbischof Dominique Mamberti) und der Präfekt des Päpstlichen Hauses (Erzbischof Dr. Georg Gänswein) können ab diesem Zeitpunkt vortreten wie auch jeder, der mit dem gewählten Papst notwendige Angelegenheiten zu regeln hat.

Nach der feierlichen Zeremonie des Beginns des Pontifikates und innerhalb einer angemessenen Zeit ergreift der Papst Besitz von der patriarchalen Erzbasilika am Lateran.

Alle Rechte/Copyright: Pressestelle Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn

 

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