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Bistum Fulda

Pressemitteilung des Bistums Fulda zur Tätigkeit von Pfarrer D. in den Pfarrgemeinden Naumburg und Volkmarsen

Pfarrer Klaus D. ist seit 2007 im Ruhestand und daher nicht in der Seelsorge tätig. Er hat lediglich unter strengsten Auflagen die Möglichkeit erhalten, die Messe in Naumburg und Volkmarsen zu zelebrieren. Nur dies allein darf er tun, aber nicht in der Seelsorge tätig sein. Ausdrücklich ist ihm die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch ein Dekret von Bischof Heinz Josef Algermissen vom März 2007 strengstens untersagt, was im Falle der Zuwiderhandlung bis zur Suspendierung und zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand führt. Die Feier einer Heiligen Messe findet im öffentlichen Raum statt, wo verschiedene Personen (Küster, Gottesdienstbesucher) anwesend sind. Der betreffende Pfarrer darf mit Kindern und Jugendlichen nicht alleine zusammenkommen, keine Einzelgespräche haben und keinerlei Gruppenfahrten unternehmen. Selbst die Beichte darf er diesen nur bei pastoraler Notwendigkeit in einem Beichtstuhl spenden, in dem er räumlich durch eine Wand ganz von ihnen getrennt ist. Seit 2007, seiner Versetzung in den Ruhestand, gibt es bei Pfarrer D. bislang keine Anhaltspunkte für erneute Verstöße.

Im Oktober 1996 wurde Pfarrer D. wegen des Verdachts von Mißbrauchsfällen von seinem Amt als Pfarrer in Homberg entbunden. Im Oktober 1997 wurde ihm ein Strafbefehl zugestellt, in dem er des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM verurteilt sowie unter eine Bewährungszeit von 2 Jahren gestellt wurde. Es fand auch eine Alkoholentziehungskur und Therapie statt. In dem Strafbefehl ist von einem „Vergehen, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB), strafbar gem. §§ 176 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 und 3, 52, 53 StGB“, die Rede. Dieser Fall wurde seinerzeit in der Presse ausführlich behandelt.

Danach war Pfarrer D. in Weimar im Bistum Erfurt in der Gefängnisseelsorge und als Hilfsgeistlicher in einer Pfarrei eingesetzt. Im Frühjahr 2004 wurde ihm sexuelle Nötigung durch einen jungen erwachsenen Mann vorgeworfen. Die Strafanzeige endete mit der Einstellung des Verfahrens im Frühjahr 2006. Pfarrer D. kehrte ins Bistum zurück und wurde nach einem psychiatrischen Gutachten per Dekret vom März 2007 in den Ruhestand versetzt, in dem der Bischof ihn mit den oben genannten strengen Auflagen belegt hat, unter denen er in den beiden Pfarrgemeinden die Messe feiern darf.

In einem Gespräch mit dem Hessischen Rundfunk hat Bischof Algermissen deutlich zu dem Fall Stellung bezogen. Pfarrer D. hat eine Erstkommunion-Messe gefeiert, aber die Vorbereitung wurde durch den Ortspfarrer und pastorale Mitarbeiter durchgeführt.

18.03.2010

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