Die Arbeit einer vom Bistum Fulda als Schulträger der Stiftsschule St. Johann in Amöneburg eingerichteten Kommission zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen endet mit der Feststellung, dass die ehemalige Schulleitung ihrer Verantwortung gegenüber betroffenen Schülerinnen nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist. Die Kommission empfiehlt der Stiftsschule, sich bei den betroffenen Frauen stellvertretend zu entschuldigen. Weiterhin empfiehlt die Kommission, die Betroffenen bei der Beantragung einer materiellen Leistung in Anerkennung des Leids bei der Deutschen Bischofskonferenz zu unterstützen.
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen zwei ehemalige Lehrer der Stiftsschule St. Johann in Amöneburg wegen des Verdachts von sexuellem Missbrauch Minderjähriger endeten mit der Einstellung der Verfahren aufgrund Verjährung. Das Bistum Fulda als Schulträger hat sich mit der psychosozialen Aufklärung der Vorwürfe befasst und die Arbeit einer Kommission von teilweise externen Fachleuten übertragen, die nach Gesprächen mit Betroffenen und Beschuldigten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass den Aussagen der ehemaligen Schülerinnen und einer Mutter Glauben zu schenken ist.
In ihrem Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die damalige Schulleitung ihrer Verantwortung gegenüber den Schülerinnen nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist. Zwar ist seinerzeit eine „AG Gewalt“ eingerichtet worden, die sich über einen längeren Zeitraum mit der Thematik beschäftigt hat; allerdings wurden von ihr keine strafrechtlichen Ermittlungen veranlasst. Die Schulleitung hatte sich auf Maßnahmen verständigt, mittels derer sie im Rahmen der Personalaufsicht tätig wurde. Die Kommission rät der Stiftsschule, sich bei den betroffenen Frauen stellvertretend für die Übergriffe und die nicht adäquate Behandlung zu entschuldigen. Sie bedauert es, dass das mutige Vorgehen der Schülerinnen darüber hinaus nicht weiter von der Schulleitung verfolgt wurde.
In dem Kommissionsbericht mussten Einzelheiten niedergelegt werden, die das persönliche Lebensumfeld der Betroffenen beschreiben und die Persönlichkeitsrechte berühren. Aus diesem Grunde ist eine Veröffentlichung des Berichtes im Schutze des Interesses der Betroffenen rechtlich nicht zulässig.
Als bedeutsame Konsequenz aus den Vorkommnissen würdigt die Kommission die Tatsache, dass die heutige Schulleitung in aller Offenheit und Transparenz die Klärung suchte. Damit ist eine entscheidende Basis für eine echte Präventionsarbeit gelegt worden. Betroffene Schülerinnen und Schüler müssen nicht die Sorge haben, mit ihren Erfahrungen in der Schule nicht ernst genommen zu werden.
Als äußeres Zeichen und als symbolische Geste der Heilung empfiehlt die Kommission, die Betroffenen in Anerkennung des Leids auf die Möglichkeit einer materiellen Leistung, die die Deutsche Bischofskonferenz eingerichtet hat, hinzuweisen und bei der Beantragung zu unterstützen. Daneben sollte eine Spende an eine Einrichtung geleistet werden, die sich um Hilfe und Beratung für Opfer sexuellen Missbrauchs kümmert.
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Redaktion: Christof Ohnesorge
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