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Bistum Fulda

Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit

Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit

Fulda (bpf). Um den Chören und Instrumentalisten der Diözese Fulda die Ausübung ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert.


Gefördert werden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen. Da sich diese Regelung in den vergangenen Jahren bewährt hat, gilt sie entsprechend auch für das Jahr 2014. Antragsformulare sind im Kirchenmusikinstitut, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661/87-268, E-Mail: kirchenmusik@bistum-fulda.de, oder auf der Homepage des Kirchenmusikinstituts unter www.kirchenmusik.bistum-fulda.de erhältlich. Die Antragsfrist endet am 31. März.

17.02.2014


Bischöfliche Pressestelle
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568
Redaktion: Christof Ohnesorge

 

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