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Bistum Fulda

Stichwort: Allerheiligen und Allerseelen

Fulda (bpf). An Allerheiligen (1. November) gedenken die Christen der Verstorbenen. Ursprünglich war dieser Tag jedoch ein österliches Fest, an dem die Kirche an die unbekannten Heiligen erinnerte. Der neue Festtermin 1. November entstand in Irland im 8./9. Jahrhundert. Durch die irisch-schottischen Mönche gelangte das Allerheiligkeitsfest im 9. Jahrhundert auf den Kontinent. Als Initiator gilt der Theologe Alkuin.

Allerheiligen ist nicht allein das Fest der offiziell Heiliggesprochenen, denn an diesem Tag bekennt die Kirche, dass es eine große Schar von Heiligen aus allen Zeiten und Völkern gebe. Die Katholische Christenheit glaubt, dass viele Verstorbene wie Heilige verehrt werden können. Von diesen Menschen wird angenommen, dass sie die höchste Vollendung ihres Lebens in Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Die erste förmliche Heiligsprechung (Kanonisation) durch den Papst erfolgte für den hl. Ulrich von Augsburg (923-973) im Jahre 993.

Allerseelen (2. November) ist der eigentliche Totengedenktag. Die Kirche feiert beide Festtage in der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Der Allerseelentag etablierte sich seit dem Hochmittelalter, befördert durch das burgundische Benediktinerkloster Cluny. An diesem Tag wird jener Toten gedacht, die sich, so nimmt die Kirche an, in einem Reinigungszustand befinden und noch keine volle Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Für diese Menschen wird gebetet, um ihnen zu helfen.

Allerheiligen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag.


25.10.2016


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