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Bistum Fulda

Koalitionsvertrag: viel Gutes für Familien – „endlich!“

Fulda . „‘Endlich‘ gibt es einen Koalitionsvertrag und ‚endlich‘ gibt es auch eine Reihe spürbarer Verbesserungen für Familien“, so bewertet Hubert Schulte als Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken in Fulda den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Wenn nach dem Familienreport der Bundesregierung vom September 2017 nahezu jedes fünfte Kind in Deutschland armutsgefährdet sei und damit auch immer die gesamte Familie dieser Kinder, so sei jede materielle Zuwendung an Familien ein wichtiger Baustein gegen eine Verarmung und jede Maßnahme, die Familien helfe, sich selbst versorgen zu können, zu begrüßen. Hiervon gebe es im Koalitionsvertrag einige. „Die wesentlichen sind: 1. die Erhöhung des Kindergeldes in zwei Schritten um 25 Euro je Kind und Monat, 2. die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 399 Euro je Monat zur Deckung des Existenzminimums, 3. die Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung und Abbau der Kita-Gebühren mit 3,5 Mrd. Euro, 4. die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulen, was den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, 5. das Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr für zehn Jahre, 6. das Rückkehrrecht aus Teilzeit in die vorherige Arbeitszeit von Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern, das insbesondere den Eltern zugutekommt, die wegen der Kindererziehung oder wegen der Pflege alter Eltern ihren Arbeitsumfang reduzieren mussten und bislang häufig in der Teilzeitfalle feststeckten.“ 

 

Neben diesen unmittelbar für die Familien vorgesehenen Verbesserungen nennt Schulte mittelbare Verbesserungen, die den Familien zusätzlich über Neuregelungen für Arbeitnehmer zugutekämen; die meisten Familien seien Arbeitnehmerhaushalte: 1. die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtere es gerade jungen Menschen in Altersphase der Familiengründung, sich verantwortlich für Kinder zu entscheiden; 2. die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung entlaste natürlich auch die Familien im Umfang von gut einem halben Prozent ihres Verdienstes; 3. gleichfalls die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent – zusammen bedeuteten die gut 0,8 Prozentpunkte bei einem Monatsbruttoverdienst von 3.000 Euro eine jährliche Entlastung von 300 Euro; 4. die Abschaffung des „Soli“ spürten 90 Prozent aller Arbeitnehmer und damit ebenso viele Familien.


Zu guter Letzt weist Schulte auf die vereinbarten Neuregelungen in der Rente hin: endlich wird die Erziehungsleistung der Eltern gerechter und angemessen honoriert: mit der Verbesserung der sogenannten Mütterrente erhielten alle Mütter mit drei und mehr Kindern künftig drei Rentenpunkte je Kind auch für die vor 1992 geborenen Kinder. Dies komme vielen Eltern zugute, die in früheren Jahren mit einer weniger ausgebauten Infrastruktur für Kinderbetreuung ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder doch erheblich reduzieren und als Folge erhebliche Lücken in ihrer Altersversorgung hinnehmen mussten. 31 Euro mehr pro zusätzlichem Erziehungsjahr – bei drei vor 1992 geborenen Kindern seien dies 93 Euro mehr Rente im Monat. Alle diese Maßnahmen führten, so Hubert Schulte abschließend, zeitnah zu Steigerungen des Konsums und der Nachfrage, denn Familien verbrauchten die zusätzlichen Mittel in der Regel sehr bald nach Erhalt. „Sie stützen damit die Konjunktur und refinanzieren auf diesem Weg sogar einen Teil ihrer Kosten selbst.“

13.02.2018


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